Umsonst ist eine anwaltliche Beratung sicherlich in den seltensten Fällen, kostenlos indes ebenso wenig. Wir können Ihnen leider nicht unentgeltlich zur Seite stehen – jedoch eine Ausnahme sei an dieser Stelle erwähnt:
Da Eile anzuraten ist bei einer Kündigung, um drohenden Rechtsnachteilen zu entgehen, haben wir uns in Ihrem und unserem Interesse dazu entschlossen, für die Erstberatung schnell Termine zu vereinbaren. Denn wendet sich der Gekündigte nicht unmittelbar nach Erhalt der Kündigung an einen auf das Arbeitrecht spezialisierten Anwalt, könnten etwaige Rechtsnachteile im Nachhinein womöglich irreparabel sein. Dies wäre nicht nur für den Betroffenen bedauerlich, sondern erschwerte ebenso dem Anwalt eine effektive Rechtswahrnehmung. Insofern möchten wir Ihnen den Weg zum Rechtsanwalt erleichtern, indem wir Ihnen die Furcht vor für Sie unübersichtliche Kosten nehmen und eine unverzügliche Prüfung Ihrer Kündigung ermöglichen.
Die heißt für Sie konkret: Ganz gleich, ob Ihnen bereits gekündigt wurde, eine Kündigung nur angedroht wurde oder Sie selbst kündigen wollen – Sie sollten unbedingt sofort unsere Erstberatung in Anspruch nehmen!
Doch auch wenn es sich nicht um eine Kündigung handeln sollte, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt preiswert, im wortwörtlichen Sinne. Da das Arbeitsrecht ein außerordentlich komplexer Bereich ist, entschloss sich der Gesetzgeber dazu, den Anwälten, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten, eine besondere Qualifikation zu verleihen: den „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie Ihr Rechtsproblem bei uns in kompetente Hände geben und auf unsere professionelle Hilfe vertrauen.
Die anfallenden Kosten einer anwaltlichen Beratung oder die Inanspruchnahme eines Anwalts richten sich nach dem Wert des Problems, mit dem Sie sich an den Anwalt wenden, dem sogenannten Gegenstandswert. Bei einer ersten weiterführenden Beratung können Sie indes davon ausgehen, dass die Kosten grundsätzlich kaum mehr als € 100,00 betragen.